Eltern ABC
A | ANSPRECHPERSONEN Haben Sie Fragen oder beschäftigen Sie Probleme? Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung – oder, für allgemeine Informationen – an die Schulverwaltung. AUFGABENSTUNDEN Die Aufgabenstunden richten sich an Schülerinnen und Schüler, die bei der Erledigung der Hausaufgaben Hilfe benötigen. Es besteht die Möglichkeit, in Anwesenheit einer Aufsichtsperson, die Hausaufgaben in der Schule zu erledigen. Hier werden Fragen beantwortet oder Hilfestellungen bei den Hausaufgaben geleistet. | ||||||||||||||
B | BERUFSWAHL Zu den wichtigen Aufgaben der Sekundarschule gehört die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Berufswahl und den Übertritt ins Berufsleben. Die Lehrpersonen beraten Jugendliche und Eltern bei der Suche nach Anschlusslösungen an die Sekundarschule. Ab der zweiten Sekundarschulklasse können sich interessierte Schülerinnen und Schüler von einer Berufsberaterin des Berufs- und Informationszentrums Uster beraten lassen. BESUCHSTAGE Zweimal jährlich finden in unseren Schulen Besuchstage statt. Die Daten legen die Schulen individuell fest und geben sie zu Beginn des Schuljahres bekannt. Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan und die Besucher müssen zu Beginn der Lektion im Schulzimmer sein. Vorschul- und schulpflichtige Kinder, auch in Begleitung Erwachsener, dürfen die Lektionen nicht besuchen. BLOCKZEITEN Ihre Kinder haben die Möglichkeit, während der ganzen Woche von 08.00 bis 12.00 Uhr betreut zu werden. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmässigen Besuch des Angebotes. Jede Schule stellt ein unentgeltliches Angebot zur Verfügung. Die täglichen Unterrichts- oder Betreuungszeiten können aus schulorganisatorischen Gründen am Vormittag um maximal 20 Minuten verkürzt werden. Die Begriffe «Blockzeiten» und «koordinierte Unterrichtszeiten» bezeichnen das Gleiche. | ||||||||||||||
E | ELTERN - UND ERWACHSENENBILDUNG Elternbildungsveranstaltungen werden im Rahmen der Elternmitwirkung von Elternräten und -foren organisiert. Sie sind eingeladen, sich daran zu beteiligen oder auch Anregungen für neue Angebote zu machen. Daneben bietet das Angebot «Freiwillige Kurse für Erwachsene» der Schule Hinwil Kurse in den Bereichen «Haushalt, Ernährung und Gesundheit», «Kleidung, Mode und Gestaltung», «Elternbildung» und «Staat, Wirtschaft und Recht» an. Das Kursprogramm wird auf unserer Homepage ausgeschrieben und erscheint im «TOP Hinwil». ELTERNMITWIRKUNG Die Elternmitwirkung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Bei der Elternmitwirkung geht es um die Mitwirkung der Elternschaft in Bezug auf allgemeine schulische Fragestellungen und nicht um die Mitwirkung der einzelnen Eltern in Bezug auf ihr Kind, den Unterricht oder die Methode. Engagierte Eltern realisieren gemeinsam mit der Schule diverse Projekte und Anlässe, auch für Eltern. Organisiert sind die Eltern in Elternräten und -foren, deren Mitglieder von den Eltern gewählt werden. Jede Schule hat ihr eigenes Elterngremium. Auskunft erteilt die Klassenlehrperson, die Schulleitung oder Schulverwaltung.
ELTERNRECHTE- UND PFLICHTEN Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule ist wichtig für den Lernerfolg der Schüler. Sie als Eltern sollen Ihre Rechte wahrnehmen können, z.B. Recht auf Information, Recht auf angemessene Mitsprache, Anhörung und Mitberatung und das Recht auf Einreichung von Gesuchen. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass Sie als Eltern Ihre gesetzlichen Pflichten wahrnehmen, z.B. dass Ihr Kind:
ESCOLA APP Die Schule Hinwil nutzt für die Kommunikation mit Eltern die escola App. Die App ist für Sie kostenlos nutzbar und lässt sich für das Betriebssystem iOS im App Store und Android im Play Store herunterladen. Die benötigten Login-Daten erhalten Sie von der Lehrperson. Mit der App können Eltern Nachrichten der Schule empfangen, Lehrpersonen oder Schulleitungen kontaktieren und Absenzen erfassen. Die App verwendet die E-Mail Adressen, die Sie der Schule bekanntgegeben haben. Die Daten liegen alle auf gut geschützten Servern in der Schweiz. Die Daten werden in keiner Weise anderweitig verwendet. Neu auf Escola: Schritt-für-Schritt-Anleitungen EXKURSIONEN UND SCHULREISEN Klassen- und Fachlehrpersonen können bei Bedarf Exkursionen durchführen, welche den Lerninhalt eines Unterrichtsbereiches veranschaulichen und vertiefen. Schulreisen, welche durch die Klassenlehrperson organisiert werden, müssen in keinem direkten Zusammenhang mit den Unterrichtsinhalten stehen. Eine Klasse kann jedes Jahr eine Schulreise durchführen. In den Jahren, in denen ein Klassenlager stattfindet, entfällt die Schulreise. | ||||||||||||||
F | FACHSTELLE FÜR SCHULBEURTEILUNG, EXTERNE EVALUATION
FERIENPLAUSCH BEZIRK HINWIL Neues entdecken, Spannendes erleben, gemeinsam etwas unternehmen – das ist der Ferienplausch Bezirk Hinwil für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren. Während den Frühlingsferien wird mit grossem Einsatz privater Anbieter jeweils ein abwechslungsreiches Aktivitätenprogramm für Kinder angeboten. Im Januar wird ein Flyer in den Klassen abgegeben und danach das Programm auf www.ferienplausch-bezirkhinwil.ch aufgeschaltet. FÖRDERZENTRUM DER SEKUNDARSCHULE Mit dem schulinternen Förderzentrum der Sekundarschule Hinwil soll das Förderangebot an der Breite flexibler und niederschwelliger gestaltet werden. Damit wird versucht, den örtlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen: Es hat sich gezeigt, dass vermehrt Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen in allen Klassen auftauchen und es wenig sinnvoll ist, die Förderstunden auf einzelne Klassen zu verteilen. Neben der verbesserten Unterstützung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in Lernfragen und bei Konfliktsituationen steht auch die individualisierte Förderung der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Somit ist das Förderzentrum sowohl ein Ort für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend nicht im Rahmen der Regelklasse geschult werden können als auch ein Ort für individuelles Lernen. Die Lehrpersonen des Förderzentrums organisieren den individuellen Förderunterricht mit den Klassen- bzw. Fachlehrpersonen. Dieser kann sowohl als Teamteaching im Klassenverband als auch als Gruppenunterricht in den Räumlichkeiten des Förderzentrums stattfinden. Um die Förderung bestmöglich zu gestalten, tauschen sich Klassenlehrpersonen und Schulleitung mit dem Team des Förderzentrums regelmässig aus. Im Team wirken die schulischen Heilpädagogen, die DaZ-Lehrperson (Deutsch als Zweitsprache), die Schulsozialarbeiterin und der Schulsozialpädagoge mit. Der Schulsozialpädagoge ermöglicht eine gezielte sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern aller Jahrgänge. Unter anderem fördert er Schlüsselqualifikationen einzelner Schülerinnen und Schüler, leistet sozialpädagogische Intervention in Konflikt- oder Krisensituationen, führt mit einzelnen Schülern Verhaltenscoachings durch und unterstützt die Jugendlichen bei der (Re-)Integration in die Klasse. FREIFÄCHER UND FREIWILLIGE KURSE Die Sekundarstufe bietet ihren Schülerinnen und Schülern in den verschiedensten musischen und sportlichen Fächern Halbjahres- oder Jahreskurse an, welche freiwillig besucht werden können. Das vielfältige Freifachangebot bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln. Für den Besuch eines Freifachkurses wird eine Einschreibegebühr erhoben. Die Anmeldung verpflichtet zum vollumfänglichen Besuch der Kurse. Halbjährlich können die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe im musischen, handwerklichen, sportlichen sowie im kognitiven Bereich freiwillige Kurse besuchen. Für diese Kurse, welche nicht benotet werden, wird ein Kostenbeitrag in Rechnung gestellt. Das Semesterprogramm wird in den Klassen abgegeben. Die Anmeldung ist verbindlich.
FRÜHFÖRDERUNG Frühförderung im Elternhaus (vor dem Schuleintritt) Heute geht man davon aus, dass bereits früh geförderte Kinder bessere Startchancen haben. Kinder lernen in den ersten Lebensjahren am meisten, denn sie sind neugierig, saugen alles Neue auf und wollen die Welt erforschen. Natürlich ist und bleibt die Familie der erste und wichtigste Lernort in der Startphase des Lebens. Auf der Plattform www.kinder-4.ch finden Sie viele kurze Lernfilme in 13 verschiedenen Sprachen. Mit der kostenlosen parentu-Push-App www.parentu.ch erhalten Eltern Anregungen für die Gestaltung des Familienalltags. Mit einer Anmeldung bekommen Sie regelmässig, dem Alter des Kindes angepasste, kurze Texte, Bilder, Audiofiles und Filme in verschiedenen Sprachen. Flyer zur frühen Sprachbildung und die Broschüre Lernen beginnt vor dem Kindergarten finden Sie unter Service/Dokumente/Schule Hinwil/Frühförderung.
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G | GYMI-VORBEREITSUNGSKURS Die Schule Hinwil bietet für die Gymi-Aufnahmeprüfung Vorbereitungskurse an. Detaillierte Informationen dazu werden den direkt betroffenen Kindern rechtzeitig abgegeben. | ||||||||||||||
H | HAUSORDNUNG In den Hausordnungen der Schulen Hinwil sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. Die Hausordnungen sind bei der jeweiligen Schule zu finden. HEIMATLICHE SPRACHE UND KULTUR In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern die Kinder und Jugendlichen die Fähigkeiten sich in ihrer Muttersprache auszudrücken. Sie erwerben sich Kenntnisse über ihre Heimatkultur, z.B. Geschichte, Geografie, Feste, Musik und Traditionen. Die anerkannten Kurse sind für zahlreiche verschiedene Sprachen organisiert. Das Anmeldeformular für den Unterricht ist bei der Lehrperson auf Anfrage erhältlich. | ||||||||||||||
I | INFORMATIONEN Von der jeweiligen Schule in Hinwil erhalten Sie als Eltern regelmässig Informationen über Anlässe Ihrer Schule und über das Verhalten und die Leistungen Ihres Kindes. Die Lehrperson ist verpflichtet, Sie über wesentliche schulische Angelegenheiten der Klasse und über Probleme in der Entwicklung Ihres Kindes zu informieren und allenfalls zu beraten. Wir bitten Sie, ihrerseits die Schule oder die Lehrperson über Ereignisse im Umfeld Ihres Kindes zu informieren, welche für die Schule von Bedeutung sein können. An allen wichtigen Entscheiden und Beschlüssen, welche das Kind betreffen, wirken Sie als Eltern mit. Berichte zu Aktivitäten in der Schule werden auf der Website und auch in den zehn jährlichen Ausgaben der Zeitschrift «TOP Hinwil» publiziert. | ||||||||||||||
J | JOKERTAGE Den SchülerInnen der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe stehen pro Schuljahr Jokertage zur Verfügung. Der Anspruch auf die 2 Jokertage pro Schuljahr kann auch für den ganzen Zyklus wie folgt zusammengefasst werden:
8 Tage für 4 Jahre Zyklus 1 (Kindergarten sowie 1. und 2. Klasse) 8 Tage für 4 Jahre Zyklus 2 (3. – 6. Klasse) 6 Tage für 3 Jahre Zyklus 3 (Sekundarschule, 7. – 9. Klasse)
Kumulierte Jokertage müssen auf der Sekundarstufe spätestens bis zu den Frühlingsferien des 9. Schuljahres bezogen werden.
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen jeweils auf Ende des jeweiligen Zyklus.
Während offiziellen Anlässen der Schule bzw. der Klasse dürfen keine Jokertage bezogen werden. Die Sperrdaten sind auf der Homepage der jeweiligen Schule publiziert. (gültig ab SJ 24/25) | ||||||||||||||
K | KINDERKRIPPEN, WALDSPIELGRUPPEN
KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZBEHÖRDEN (KESB) Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sind zuständig für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie noch minderjährig, geistig behindert, psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind. Erfährt die KESB durch die betreffende Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand ein, beispielsweise, wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kesb-zh.ch. KLASSENLAGER Klassenlager sind in der Regel fünf bis sechs Tage dauernde Arbeitswochen, die von der Klassenlehrperson organisiert werden. Sie werden in einer für die Zielsetzung der Woche geeigneten Gegend durchgeführt. Diese sind, wie Exkursionen, Teil des Unterrichts und vertiefen Stoffgebiete und den Klassenzusammenhalt. In der Primar- und Sekundarschule findet in der Regel mindestens je ein Klassenlager statt. Im Laufe der drei Sekundarschuljahre können pro Klasse auch zwei Lager durchgeführt werden. Die Eltern leisten einen Verpflegungsbeitrag. KLASSENZUTEILUNGEN Die Klassenzuteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Für die Zuteilung der Kinder zu den einzelnen Kindergärten und Primarschulen gibt es ein Zuteilungs- und Übertrittsverfahren, bei welchem die Eltern auch Ihre Anliegen und Präferenzen z. B. hinsichtlich Schulform im Voraus angeben können. Informationen zum Kindergarten-Eintritt sind auf der Homepage aufgeschaltet. Details zum Übertritt in die Sekundarschule erhalten Eltern der 6. Klässler am Informationsabend im November. KRANKHEIT UND KOPFLÄUSE Mein Kind ist krank – darf es in die Schule? Grundsätzlich entscheidet der Allgemeinzustand, ob der Besuch von Schule oder Kindergarten sinnvoll ist. Sind Sie als Eltern unsicher, können Sie jederzeit auch Ihren Kinder- oder Hausarzt fragen. Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten Schulstunde mitzuteilen. Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun – Kopfläuse können jeden treffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Wenn in der Schule ein Lausbefall erkannt wird, wird sofort die Pediculosetherapeutin hinzugezogen, die alle notwendigen Massnahmen in die Wege leitet. Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson umgehend informiert werden. Eltern von betroffenen Kindern erhalten bei der Schulverwaltung Hinwil einen Gutschein, mit dem in der Apotheke ein geeignetes Antilausmittel besorgt werden kann.
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L | LIFT-PRÄVENTIONSPROJEKT ZUR LEHRSTELLENSUCHE Mit wöchentlichen Arbeitseinsätzen in unterschiedlichen Betrieben und begleitenden Schulungen in Sozial- und Selbstkompetenz bereitet das Förderprogramm LIFT (Leistungsfähig durch individuelle Förderung und praktische Tätigkeit) Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse auf den Berufseinstieg nach der Volksschule vor. Die Jugendlichen sammeln in einem neuen gesellschaftlichen Umfeld wertvolle Erfahrungen. Sie werden selbstsicherer, steigern ihre soziale Kompetenz, werden reifer und gewinnen an Persönlichkeit. Das Programm soll die Chancen für Schüler mit erschwerter Ausgangslage erhöhen, einen Platz in der Arbeitswelt und damit in der Gesellschaft zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jugendprojekt-lift.ch. LOGOPÄDIE Die Logopädie wird im Kindergarten- und Primarschulalter angeboten. LogopädInnen bieten Abklärungen, Therapien und Beratungen für Eltern, Lehr- und Fachlehrpersonen bei Auffälligkeiten im sprachlichen Bereich an. LUNCHSCHULE DER SCHULE AUSSENWACHTEN Seit dem Schuljahr 2014 / 15 bietet die Schule Aussenwachten als Mittagsbetreuung Lunchschulen an: Die Lunchschule. Sie wird im Schulhaus Unterholz und in Ringwil (für die Kinder der Schulhäuser Ringwil und Girenbad) durchgeführt. Die angemeldeten Kinder bringen ihr Essen von zuhause mit. Über Mittag werden sie betreut – auch von Lehrpersonen – und können nach dem Essen Hausaufgaben bearbeiten oder spielen. Wer lieber daheim essen möchte, kann das natürlich weiterhin tun oder das Angebot nur tageweise nutzen. Bei Interesse für dieses Angebot bitte die Schulleitung Aussenwachten kontaktieren. | ||||||||||||||
M | MUSIKALISCHE GRUNDAUSBILDUNG UND MUSIKUNTERRICHT Die musikalische Grundausbildung richtet sich an alle Kinder der 1. und 2. Primarklasse. Der Unterricht wird von ausgebildeten Fachlehrpersonen geleitet. Die musikalische Grundausbildung ist in Halbklassen unentgeltlich in die koordinierten Unterrichtszeiten (Blockzeiten) integriert. Anmeldungen zu den freiwilligen Kursen der Musikschule Zürcher Oberland erfolgen halbjährlich. Anmeldeformulare können bei der Lehrperson oder der Musikschule direkt bezogen werden. Instrumente können auch gemietet werden. Es ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung, wenn Ihr Kind über eine musikalische Grundausbildung (Blockflötenunterricht) verfügt. Der Musikunterricht wird ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeiten erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mzol.ch. | ||||||||||||||
P | PÄDAGOGISCHE TAGESSCHULE UNTERBACH Seit dem Schuljahr 2017/18 wird die Tagesschule Unterbach nach dem neu überarbeiteten Konzept geführt. Die Kinder werden über Mittag und in den Betreuungszeiten von qualifiziertem Personal betreut und erhalten ein gesundes Mittagessen. Die Schule soll als ganzheitlicher Gestaltungs-, Lern- und Lebensraum erlebt werden. Die Lehrpersonen und die Mitarbeitenden im Bereich Betreuung arbeiten eng zusammen und ermöglichen ihrem Kind vielfältige Erfahrungen. Für das Erledigen der Hausaufgaben wird ihm Zeit eingeräumt. Detaillierte Informationen finden Sie im Reglement Pädagogische Tagesschule Unterbach sowie auf der Homepage der Schule Aussenwachten. Bei Interesse für dieses Angebot kontaktieren Sie die Schulleitung Aussenwachten. PRAKTIKA-PLÄTZE Die Schule Hinwil bietet auf Anfrage Praktika-Plätze an. Bei Interesse dürfen Sie sich gerne bei der entsprechenden Schulleitung melden. PSYCHOMOTORIK PsychomotoriktherapeutInnen sind im Kindergarten und in der Primarschule tätig. Sie bieten Abklärungen, Therapien und Beratungen für Eltern, Fachlehr- und Lehrpersonen an. | ||||||||||||||
S | SCHNEESPORTLAGER Für das Jahr 2025 gibt es von der Schule Hinwil keine Kostenbeiträge an die Schneesportlager.
Während den Sportferien werden auf freiwilliger Basis von der Schule Hinwil je ein Schneesportlager für Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe und eines der Sekundarschule angeboten. Eine Teilnahme ist kostenpflichtig. Nach den Herbstferien werden die Anmeldeformulare auf der Homepage der Schule Hinwil aufgeschaltet. SCHÜLERMITWIRKUNG Wie den Eltern, werden auch den Schülerinnen und Schülern vom Volksschulgesetz gewisse Mitwirkungsrechte eingeräumt. Sie sollen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden, die sie selber betreffen, und Verantwortung für ihr Handeln und Lernen übernehmen. Weiter definieren Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Erwachsenen Regeln für das Zusammenleben in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Auf der Ebene des Klassenverbandes werden Probleme und Anliegen im Klassenrat eingebracht, diskutiert und nach Lösungen gesucht. Der Klassenrat entspricht dem Bedürfnis unserer Schülerinnen und Schüler, sich der Klassengemeinschaft zugehörig und akzeptiert zu fühlen und konstruktiv mitzuwirken. Auf der Sekundarstufe hat der Schülerrat das Ziel, aktiv das Schulleben zu gestalten und die Schule aus Sicht der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Die Mitglieder des Schülerrates organisieren sportliche und kulturelle Veranstaltungen, vertreten die Schülerschaft und sind Ansprechpartner zwischen Lehrer- und Schülerschaft. Der Schülerrat kann Anträge an die Schulkonferenz stellen. SCHÜLERZUTEILUNG Für die Schülerzuteilung aufgrund eines Wohnortswechsels in oder nach Hinwil während dem Schuljahr kann nicht zwingend das nächst gelegene Schulhaus berücksichtigt werden. Bei Zuzügern während dem Schuljahr steht das Kriterium Kapazität in den in Frage kommenden Klassen im Vordergrund. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung Hinwil. SCHULISCHES STANDORTGESPRÄCH Gründe für ein schulisches Standortgespräch (SSG) sind der Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, die aktuelle Situation einer Schülerin oder eines Schülers zu besprechen und einzuschätzen oder eine bereits angeordnete sonderpädagogischen Massnahme zu überprüfen. Die Klassenlehrperson lädt – auch auf Antrag der Eltern – zum schulischen Standortgespräch ein. So wenige Personen wie möglich und so viele wie nötig sind einzuladen. Schülerinnen und Schüler können, wenn dies sinnvoll erscheint, teilnehmen. Fachpersonen z.B. aus den Bereichen schulische Heilpädagogik, Therapie, Schulpsychologie nehmen teil, wenn dies nötig und sinnvoll ist. Bei konfliktträchtiger Ausgangslage ist mit Vorteil die Schulleitung zuzuziehen. Alle Beteiligten tragen zur Einschätzung der Situation bei und besprechen gemeinsam Ziele und Massnahmen. Sie erhalten am Schluss ein Gesprächsprotokoll. Auf der Sekundarstufe wird bei einem Stammklassenwechsel und im Anschluss an den Stellwerktest als Grundlage für die Berufswahl ein schulisches Standortgespräch durchgeführt. SCHULPSYCHOLOGISCHER BERATUNGSDIENST (SPBD) Der SPBD ist ein Zweckverband des Bezirks Hinwil, welcher die Organisation und Durchführung von schulpsychologischen Abklärungen und Beratungen für die Verbandsgemeinden vornimmt. Diese schliessen mit dem Zweckverband Leistungsvereinbarungen ab, welche auf den Bestimmungen des Volksschulgesetzes und den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien der Bildungsdirektion basieren. SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind im Kindergarten, an der Primar- wie auch an der Sekundarschule Hinwil tätig. Als eigenständiger Fachbereich unterstützen sie die Arbeit der Lehrpersonen und bieten Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen aller Art an. Sie sind eine niederschwellige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Gruppen und Klassen, Eltern, Lehrpersonen, Fachpersonen und Hauswarte. Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. SCHULUNTERSUCHUNGEN UND SCHULÄRZTLICHER DIENST In der Kindergarten-, Mittel- und Sekundarstufe werden die Eltern von der Schule aufgefordert, ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen. Im Schulgesetz ist eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung vor dem Übertritt in die Primarstufe, d.h. während dem 1. Kindergartenjahr, in der Mittelstufe – 5. Klasse – und in der 2. Sekundarstufe vorgeschrieben. Diese Untersuchungen dienen der frühen Erfassung gesundheitlicher Störungen (z.B. Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens oder der allgemeinen Entwicklung wie Haltungsschäden) und auch der Überprüfung des Impfstatus. Die Eltern erhalten die notwendigen Unterlagen bis Ende November und werden gebeten, die Untersuchung bis zu den Frühlingsferien durchführen zu lassen. Dabei steht den Eltern die Arztwahl frei. Das Kind kann entweder den Schul- oder Hausarzt aufsuchen. Für die Rückerstattung der anfallenden Kosten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Neben der Prüfung der allgemeinen Entwicklung und dem Seh- und Hörvermögen, werden bei den Untersuchungen auch Grösse und Gewicht erfasst. Die Eltern werden über den Umfang und die Ergebnisse der Untersuchungen informiert.
Der Untersuch in der 2. Sek wird von unserer Schulärztin Frau Dr. S. Maas durchgeführt. Auf Wunsch können Sie Ihr Kind von Ihrer Privatärztin oder Ihrem Privatarzt (Freie Arztwahl) untersuchen lassen. In diesem Fall tragen Sie, bzw. Ihre Krankenkasse die Kosten selbst. Der Untersuch beim Schularzt ist inklusive der Impfungen kostenfrei. Versäumte privatärztliche Untersuchungen werden von den Schulärzten noch vor Schulaustritt nachgeholt. SCHULWEG Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei Ihnen als Eltern, d.h. Sie sind für das Verhalten Ihres Kindes auf dem Schulweg zuständig. Auf dem Schulweg kann Ihr Kind vielfältige soziale Erfahrungen machen, welche die Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen können. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. Wir bitten Sie deshalb, Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren. Das Abstellen von Fahrrädern und ähnlichen Fahrzeugen auf dem Schulhausareal ist durch die entsprechende Schulleitung geregelt. SCHULZAHNPFLEGE Eine Zahnarztuntersuchung pro Schuljahr ist für alle Schüler (Kindergarten bis Sekundarschule) obligatorisch. Die Vorsorgeuntersuchung wird von der Schule bezahlt. Ihr Kind erhält jeweils nach den Sommerferien einen Gutschein von seiner Lehrperson, der bis Ende Februar bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl einzulösen ist. Weitere Behandlungen erfolgen zu Lasten der Eltern. Zweimal jährlich findet in den Schulzimmern eine Lektion zur Zahnprophylaxe statt. Ihr Kind erhält wertvolle Hinweise und Kenntnisse zum Schutz und zur Pflege seiner Zähne. SCHWIMMUNTERRICHT Der Schwimmunterricht ist gesetzlich vorgeschrieben und findet in der Primarstufe durch eine ausgebildete Schwimmlehrperson mit Unterstützung der Klassenlehrperson im Lehrschwimmbecken der Schule Breite oder im Schwimmbad Hinwil statt. Im Kindergarten wird er ca. einmal monatlich, bis inkl. 4. Klasse einmal alle 2 Wochen und in der 5./6. Klasse blockweise oder einmal im Monat durchgeführt. Die Klassenlehrperson trägt hierbei zusammen mit der Schwimmlehrperson die Verantwortung. Auch in der Sekundarstufe findet ein Schwimmunterricht statt. SONDERPÄDAGOGISCHES ANGEBOT Gemäss Volksschulgesetz sind die Schulen verpflichtet, Integrative Förderung (IF) und Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) anzubieten. Das sonderpädagogische Angebot der Schule Hinwil versteht sich als Ergänzung zum Unterricht in den Regelklassen. Die Schule sorgt zudem für die therapeutische Versorgung in Form von Logopädie, Psychomotorik- und Psychotherapie und führt ein Begabungs- / Begabtenförderungsprogramm.
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T | TAGESSTRUKTUREN Tagesstrukturen, die nach Bedarf genutzt werden können, ermöglichen den Eltern, Familie und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren und verbessern die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler. Die Arbeitswelt ist zunehmend auf Tagesstrukturen angewiesen. Für Gemeinden bieten sie einen wesentlichen Standortvorteil. Gemäss Volksschulgesetz werden die Schulgemeinden verpflichtet, schulergänzende Betreuung anzubieten. Basierend auf einer Bedarfserhebung kann die Schule das Angebot mit Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten gestalten. Die Betreuung in den Tagesstrukturen ergänzt die Unterrichtszeiten der Kinder. Im Gegensatz zu den im Stundenplan enthaltenen Blockzeiten, sind die zusätzlichen Betreuungsangebote kostenpflichtig. Auch aus pädagogischen Überlegungen ist eine schulergänzende Betreuung nützlich. Den Kindern bietet sich ein stabiles und sicheres Umfeld, in welchem sie spielen und Freunde finden können. Sie lernen auch, sich in einer Gemeinschaft einzufügen. Die sinnvolle Ausgestaltung der Betreuung erlaubt den Kindern zusätzliche Lernerfahrungen zu machen. Die Schule Hinwil bietet gegenwärtig den Mittagstisch und verschiedene Module für die Nachschulbetreuung an. Informationen (z.B. Konzept, Reglement und Anmeldeformular) zu diesem umfassenden und einfach zu nutzenden schulergänzenden Betreuungsangebot der Schule Hinwil finden Sie auf www.schulehinwil.ch. In der Sekundarschule können die Schüler ebenfalls für den Mittagstisch angemeldet werden oder über Mittag im Schüleraufenthaltsraum der Schule Breite kochen und essen. TRANSPORT Innerhalb des Dorfes wird kein Schülertransport angeboten. Alle Schul- und Kindergartenwege gelten als zumutbar. Nach Möglichkeit benutzen die Schüler die öffentlichen Transportmittel. Die Stundenpläne sind, soweit möglich und zumutbar, den Fahrplänen anzupassen. Die Schulbusse sichern in erster Linie überlange Schulwege. Kindergarten und Unterstufenkinder werden primär berücksichtigt. Ferner gewährleisten Schulbusse den Transport von und in den Aussenwachtenschulen für Kinder, deren Lektionen nicht im eigenen Schulhaus angeboten werden können und falls der Transport mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad nicht zumutbar ist. Für Schüler der Sekundarschule steht kein Schülertransport zur Verfügung. | ||||||||||||||
U | UMSTUFUNGEN IN DER SEKUNDARSCHULE In der Sekundarschule kann ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstufe in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung und die Klassenlehrperson können die Eltern einen Antrag auf Umstufung einreichen. Umstufungsanträge der Klassen- oder Fachlehrperson (Englisch) basieren auf einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers und einem Elterngespräch, dessen Ergebnis schriftlich festgehalten wird. UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE Die ständig wachsenden Anforderungen an Lehrpersonen durch die steigende Komplexibilität der Unterrichtssituationen sind nicht wegzudiskutieren. Mit dem Einsatz von diversen Unterstützungsangeboten bietet die Schule Hinwil diverse Entlastungsmöglichkeiten an. Dazu zählen beispielsweise der Einsatz von Senioren (GIK – Generationen im Klassenzimmer), der Einsatz von bis zu 8 Zivildienstleistenden (Zivis) sowie die Unterstützung durch eine Klassenassistenz (KLA). URLAUBSGESUCHE UND ABSENZEN Sie als Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch Ihres Kindes verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht (auch von fakultativen Lektionen) bei den entsprechenden Lehrpersonen unter Angabe der Gründe zu entschuldigen. Den Schülerinnen und Schülern stehen pro Schuljahr zwei Jokertage zur Verfügung (Details siehe unter Punkt «Jokertage»). Weitere voraussehbare Absenzen bis zu drei Tagen kann die Klassenlehrperson, ab vier Tagen die Schulleitung bewilligen. Wird ein Dispensationsgesuch anders begründet als in der Volksschulverordnung unter Artikel 29 vorgesehen oder soll die Dispensation länger als eine Woche dauern, entscheidet die Schulpflege. | ||||||||||||||
V | VERKEHRSINSTRUKTION Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen der Primar- und Sekundarschule einmal jährlich Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. Weitere Informationen zur Verkehrsprävention der Kantonspolizei. VERSICHERUNG UND HAFTUNG Unfall: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Schule Hinwil schliesst für Schülerinnen und Schüler keine Zusatzversicherung ab. Alle Unfälle in den Schulen müssen der privaten Krankenkasse bzw. Unfallversicherung gemeldet werden. Die Schule hat keine Unfallversicherung für die Kinder in der Schule. Unfälle müssen daher durch die Eltern der persönlichen Krankenkasse der Kinder gemeldet werden. Aufwendungen aus dem Selbstbehalt oder Krankentransportkosten sind durch die Eltern zu tragen.
Diebstahl und Vandalismus: Es besteht kein Versicherungsschutz oder eine Haftpflicht der Schule. Ansprüche gegen fehlbare Schülerinnen und Schüler werden direkt bei deren Eltern geltend gemacht.
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W | WAHLFACHUNTERRICHT UND BERUFSPRAKTIKUM In den dritten Klassen der Sekundarschule ermöglicht der Wahlfachunterricht den Schülerinnen und Schülern, neben den Pflichtlektionen auch Fächer nach Neigungen und Interessen individuell zu wählen. Der Wahlfachunterricht soll auch der gezielten Vorbereitung auf den Einstieg ins Berufsleben oder den Besuch weiterführender Schulen dienen. Den Jugendlichen bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Hinwiler Industrie- und Gewerbeverein die Möglichkeit, einen Teil des Unterrichts als Praktikum in einem Betrieb zu absolvieren. Die Schülerinnen und Schüler der zweiten Klassen und ihre Eltern werden jeweils im Januar über das Wahlfachangebot informiert. WEGZUG AUS DER GEMEINDE Erfolgt ein Wegzug aus Hinwil, sind Sie als Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu. | ||||||||||||||
Z | ZEUGNISSE Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuches. Sie dokumentieren den Besuch der bewerteten Fächer und stellen einen Ausweis über die erbrachte Gesamtleistung dar. Dabei werden der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, die Begabungen und Neigungen und die Resultate aus relevanten Lernkontrollen berücksichtigt. Die Klassenlehrperson stellt zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. Im Kindergarten und in der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt, sondern mit Ihnen als Eltern Standortgespräche durchgeführt. ZUSAMMENARBEIT Die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Schulzeit und für das Wohl Ihres Kindes und der gesamten Klasse. Wir laden Sie deshalb ein, die Elternanlässe der Schule und der Klassenlehrperson zu besuchen, an Besuchstagen und Schulhausfesten dabei zu sein oder sich an Projekten der Schule zu beteiligen (siehe auch Rubriken «Ansprechpersonen», «Informationen», «Elternmitwirkung» und «Elternrechte- und pflichten»). ZWISCHENMAHLZEITEN Pausen sind nicht nur «Auszeiten» beim Spielen oder Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote oder Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe enthalten. Sie liefern nicht nur wertlose Energie, sondern greifen auch die Zähne an. |