Schulärztlicher Dienst
Im Schulgesetz ist eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung vor Schuleintritt vorgesehen. Die Primarschulpflege überlässt es den Eltern, ob sie ihr Kind durch ihren Vertrauensarzt / ihre Vertrauensärztin oder von der Schulärztin untersuchen lassen wollen.
Schularzt / Schulärztin
vakant