Kindergarteneintritt und
Übertritt in die 1. Klasse
Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig (§3 VSG).
Zuteilungsverfahren in die Schulen
Jeweils nach den Sommerferien beginnt für viele Kinder ein neuer, ereignisreicher Lebensabschnitt: Etliche Kinder werden schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein oder sie wechseln vom Kindergarten in die 1. Klasse der Primarschule.
Gemäss Volksschulgesetz § 42, Abs. 6. erfolgt die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die Schulen durch die Schulpflege, währenddem die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Klassen gemäss § 44, Abs. 4. durch die Schulleitung erfolgt.
Ein Mitwirkungsrecht der Eltern bei der Zuteilung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Allerdings möchte die Schule Hinwil Anliegen und Präferenzen der Eltern im Voraus kennen, damit eine möglichst optimale Zuteilung in eine der drei Primarschulen in Hinwil vorgenommen werden kann. Eltern der zukünftigen Kindergarten- oder 1. Klass-Schülerinnen und -Schüler erhalten im Januar ein Informationsschreiben. Die Anmeldung erfolgt dann im Januar mit dem entsprechenden Online Formular Kindergarten oder 1. Klasse. Im Formular können Eltern für die Zuteilung wichtige Informationen angeben. Das Einreichen des Formulars begründet keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zuteilung.
Diese Kurzfilme zeigen den Kindergartenalltag aus verschiedenen Perspektiven. Es geht um das Thema Ernährung, Schulweg und andere wichtige Handlungsfelder im Zusammenhang mit dem Start an unserer Schule.
Auf der Homepage zum Projekt Spielen Plus der pädagogischen Hochschule Zürich finden Sie viele Informationen zur Entwicklung Ihrer Kinder und wie diese beim Spielen lernen und was das Spiel bedeutet. Die Filme sind in verschiedene Sprachen übersetzt und erklärt.
Noch offene Fragen zum Kindergarteneintritt:
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