Offenlegung der Interessenbindungen

Gemäss dem Gemeindegesetz § 42 Abs. 2, haben die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenzulegen. In der Schulgemeindeordnung der Schule Hinwil ist festgelegt, welche Interessenbindungen bekannt gemacht werden und sind in diesem Verzeichnis zusammengefasst. Die Angaben basieren auf einer Selbstdeklaration. Im Anschluss werden die Bezeichnungen detailliert aufgeführt.  


Thomas LudescherSchulpräsident
Berufliche Tätigkeit (1)Betriebswirtschafter, lic.oec.publ.
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2)Präsident der Schulpflege Hinwil
Organstellungen Organisationen privates Recht (3)Jonal GmbH, Gesellschafter und Geschäftsführer
Vizepräsident Vorstand Musikschule Zürcher Oberland (MZO)
Vizepräsident Prüfungskommission Schweizerischer Verband technischer Kaderleute (ANAVANT)
Parteimitgliedschaft (4)parteilos
Monika LutzSchulpflegemitglied
Berufliche Tätigkeit (1)Pflegefachfrau HF
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2)Mitglied der Schulpflege Hinwil
Organstellungen Organisationen privates Recht (3)keine
Parteimitgliedschaft (4)parteilos
Felix InderbitzinSchulpflegemitglied
Berufliche Tätigkeit (1)Kundenbegleiter SBB
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2)Mitglied der Schulpflege Hinwil
Organstellungen Organisationen privates Recht (3)keine
Parteimitgliedschaft (4)SP
Daniela MügglerSchulpflegemitglied
Berufliche Tätigkeit (1)dipl. Pflegefachfrau HF mit NDS Notfallpflege
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2)Mitglied der Schulpflege Hinwil
Organstellungen Organisationen privates Recht (3)keine
Parteimitgliedschaft (4)FDP
Riccardo RizzaLeiter Bildung
Berufliche Tätigkeit (1)Leiter Bildung
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2)keine
Organstellungen Organisationen privates Recht (3)keine
Parteimitgliedschaft (4)parteilos
Eva SolandLeiterin Schulverwaltung
Berufliche Tätigkeit (1)Leiterin Schulverwaltung
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2)keine
Organstellungen Organisationen privates Recht (3)keine
Parteimitgliedschaft (4)parteilos

(1) Berufliche Tätigkeit:
Die haupt- und nebenberufliche Tätigkeiten.

(2) Mitgliedschaft in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes:
Mitgliedschaften in Kommissionen, Parlamenten, Delegiertenversammlungen, Aufsichtsgremiem von Gemeinden, interkommunalen Organisationen, insbesondere auch Zweckverbände und gemeinsamen Anstalten, Bezirk, Kanton und Bund.

(3) Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts:
Zum Beispiel Einsitz in Verwaltungsräten, Vorstand oder Geschäftsführer bei Vereinen, Stiftungen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw.  

(4) Parteizugehörigkeit:
Mitgliedschaft in einer Politischen Partei und/oder Gruppierung/Vereinigung
FDP = Freisinnig-Demokratische Partei, SP = Sozialdemokratische Partei, 

letzte Aktuallisierung 18.07.2024