Haben Sie Fragen oder beschäftigen Sie Probleme? Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung – oder, für allgemeine Informationen – an die Schulverwaltung.
Zu den wichtigen Aufgaben der Sekundarschule gehört die Vorbereitung der SchülerInnen auf die Be-rufswahl und den Übertritt ins Berufsleben. Die LehrerInnen beraten Jugendliche und Eltern bei der Suche nach Anschlusslösungen an die Sekundarschule. Ab der zweiten Sekundarschulklasse können sich interessierte SchülerInnen von einer Berufsberaterin des Berufs- und Informationszentrums Uster beraten lassen.
Zweimal jährlich finden in unseren Schulen Besuchstage statt. Die Daten legen die Schulen individuell fest und geben sie zu Beginn des Schuljahres bekannt. Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan und die BesucherInnen müssen zu Beginn der Lektion im Schulzimmer sein. Vorschul- und schulpflichtige Kinder, auch in Begleitung Erwachsener, dürfen die Lektionen nicht besuchen.
In der 2. Klasse der Primarstufe haben Sie als Eltern die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Jahreskurs in den Blockflötenunterricht anzumelden. Der Unterricht wird von ausgebildeten Fachkräften erteilt. Er fin-det ausserhalb des regulären Stundenplanes in den Randstunden statt. Eine Anmeldung ist verbindlich. Die Kosten für die Blockflöte müssen von Ihnen als Eltern übernommen werden. Das Notenmaterial be-zahlt die Schule. Die Anmeldeformulare werden anfangs März in den Klassen verteilt. Für die 3. und 4. KlässlerInnen wird je ein Fortsetzungskurs angeboten. Der Blockflötenunterricht gilt als ideale Vorbil-dung für den Einstieg in den Instrumentalunterricht an der Musikschule Zürcher Oberland MZO.
Ihre Kinder haben die Möglichkeit, während der ganzen Woche von 08.00 bis 11.45 Uhr betreut zu wer-den. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmässigen Besuch des Angebotes. Jede Schule stellt ein un-entgeltliches Angebot zur Verfügung.
Elternbildungsveranstaltungen werden im Rahmen der Elternmitwirkung von Elternräten und -foren organisiert. Sie sind eingeladen, sich daran zu beteiligen oder auch Anregungen für neue Angebote zu machen. Daneben bietet die Hauswirtschaftliche Fortbildungsschule der Schule Hinwil Kurse für Erwachsene in den Bereichen "Haushalt, Ernährung und Gesundheit", "Kleidung, Mode und Gestaltung", "Elternbildung" und "Staat, Wirtschaft und Recht" an (Kursprogramm auf www.schulehinwil.ch oder im "TOP Hiwil").
Die Elternmitwirkung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Bei der Elternmitwirkung geht es um die Mitwirkung der Elternschaft in Bezug auf allgemeine schulische Fragestellungen und nicht um die Mitwirkung der einzelnen Eltern in Bezug auf ihr Kind, den Unterricht oder die Methode. Engagierte Eltern realisieren gemeinsam mit der Schule diverse Projekte und Anlässe, auch für Eltern. Organisiert sind die Eltern in Elternräten und -foren, deren Mitglieder von den Eltern gewählt werden. Jede Schule hat ihr eigenes Elterngremium. Weitere Informationen sind auf www.schulehinwil.ch unter der Webseite der jeweiligen Schule zu finden. Auskunft kann auch die Klassenlehrperson, die Schullei-tung oder Schulverwaltung erteilen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule ist wichtig für den Lernerfolg der SchülerInnen. Sie als Eltern sollen Ihre Rechte wahrnehmen können, z.B. Recht auf Information, Recht auf an-gemessene Mitsprache, Anhörung und Mitberatung und das Recht auf Einreichung von Gesuchen. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass Sie als Eltern Ihre gesetzlichen Pflichten wahrnehmen, z.B. dass Ihr Kind:
Klassen- und Fachlehrpersonen können bei Bedarf Exkursionen durchführen, welche den Lerninhalt ei-nes Unterrichtsbereiches veranschaulichen und vertiefen. Schulreisen, welche durch die Klassenlehr-person organisiert werden, müssen in keinem direkten Zusammenhang mit den Unterrichtsinhalten ste-hen. Eine Klasse kann jedes Jahr eine Schulreise durchführen. In den Jahren, in denen ein Klassenlager stattfindet, entfällt die Schulreise.
Während den Frühlingsferien wird mit grossem Einsatz privater Anbieter jeweils ein abwechslungsrei-ches Aktivitätenprogramm für Kinder angeboten. Die Broschüre wird ca. sechs Wochen vor den Früh-lingsferien in den Klassen abgegeben und kann unter www.ferienplausch-hinwil.ch heruntergeladen werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder der Primar- bis Sekundarstufe.
Die Sekundarstufe bietet ihren SchülerInnen in den verschiedensten musischen und sportlichen Fächern Halbjahres- oder Jahreskurse an, welche freiwillig besucht werden können. Das vielfältige Frei-fachangebot bietet den SchülerInnen die Möglichkeit, ihre persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln. Für den Besuch eines Freifachkurses wird eine Einschreibegebühr erhoben. Die Anmeldung verpflichtet zum vollumfänglichen Besuch der Kurse.
In den Hausordnungen der Schulen Hinwil sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. Die Hausordnungen sind auf www.schulehinwil.ch unter der Webseite der jeweiligen Schule zu finden.
In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern die Kinder und Jugendlichen die Fä-higkeiten in ihrer Muttersprache. Sie erwerben sich Kenntnisse über ihre Heimatkultur, z.B. Geschichte, Geografie, Feste, Musik und Tradition. Die anerkannten Kurse sind für zahlreiche verschiedene Spra-chen organisiert. Das Anmeldeformular für den Unterricht ist bei der Lehrperson auf Anfrage erhältlich.
Von der jeweiligen Schule in Hinwil erhalten Sie als Eltern regelmässig Informationen über Anlässe Ihrer Schule und über das Verhalten und die Leistungen Ihres Kindes. Die Lehrperson ist verpflichtet, Sie über wesentliche schulische Angelegenheiten der Klasse und über Probleme in der Entwicklung Ihres Kindes zu informieren und allenfalls zu beraten. Wir bitten Sie, ihrerseits die Schule oder die Lehrperson über Ereignisse im Umfeld Ihres Kindes zu informieren, welche für die Schule von Bedeutung sein können. An allen wichtigen Entscheiden und Beschlüssen, welche das Kind betreffen, wirken Sie als Eltern mit.
Ihr Kind darf ohne Vorliegen von Dispensationsgründen zwei Tage pro Schuljahr vom Unterricht fern-bleiben. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur wäh-rend eines Halbtages stattfindet. Die Jokertage mehrerer Jahre können nicht zusammen bezogen wer-den. Nicht bezogene Jokertage verfallen jeweils auf Ende des Schuljahres. Die Eltern bzw. in der Se-kundarstufe der/die SchülerIn teilen den Jokertag wenn möglich eine Woche im Voraus der Klassenleh-rperson mit und informieren alle betroffenen Lehrpersonen. Während offiziellen Anlässen der Schule bzw. der Klasse dürfen keine Jokertage beansprucht werden (Besuchstage, Sporttage, Schulreisen, Exkursionen, Klassenlager, Projekttage, Schulfeste, u.a.). Das Aufarbeiten des verpassten Schulstoffes liegt in der gemeinsamen Verantwortung des/der Schülers/Schülerin und der Eltern in Absprache mit der Klassenlehrperson. Dokument: 400-RE-Jokertage_Dispensationen.pdf (15.0 kB)
Klassenlager sind in der Regel fünf bis sechs Tage dauernde Arbeitswochen, die von der Klassenlehr-person organisiert werden. Sie werden in einer für die Zielsetzung der Woche geeigneten Gegend durchgeführt. Diese sind wie Exkursionen Teil des Unterrichts und vertiefen Stoffgebiete und den Klas-senzusammenhalt. In der Primar- und Sekundarstufe findet in der Regel mindestens je ein Klassenlager statt. Im Laufe der drei Sekundarschuljahre können pro Klasse auch zwei Lager durchgeführt werden. Die Eltern leisten einen Verpflegungsbeitrag.
Die Klassenzuteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitenden. Für die Zuteilung der Kinder zu den einzelnen Kindergärten, Grundstufen und Primarschulen gibt es ein Zuteilungs- und Übertrittsverfahren, bei welchem die Eltern auch Ihre Anliegen und Präferenzen z.B. hinsichtlich Schulform im Voraus an-geben können. Informationen dazu sind an der Einschulungsveranstaltung für die Kindergarten- und Primarstufe am 7. Februar 2012 erhältlich. Details zum Übertritt in die Sekundarstufe gibt es an einem Informationsabend für Eltern der 6. KlässlerInnen am 1. November 2011.
Mein Kind ist krank - darf es in die Schule? Grundsätzlich entscheidet der Allgemeinzustand, ob der Be-such von Schule oder Kindergarten sinnvoll ist. Sind Sie als Eltern unsicher, können Sie jederzeit auch Ihren Kinder- oder Hausarzt fragen. Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten Schulstunde mitzuteilen.
Die musikalische Grundausbildung richtet sich an alle Kinder der 1. Primarklasse bzw. des 3. Grundstu-fenjahres. Der Unterricht wird von ausgebildeten Fachlehrpersonen geleitet. Die musikalische Grund-ausbildung ist in Halbklassen unentgeltlich in die koordinierten Unterrichtszeiten (Blockzeiten) integriert.
In der Kindergarten- und Sekundarstufe werden die Eltern von der Schule aufgefordert, ihr Kind schul-ärztlich untersuchen zu lassen. Im Schulgesetz ist eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung vor dem Übertritt in die Primarstufe, d.h. während dem 2. Kindergarten bzw. Grundstufenjahr vorgeschrieben. Dieser Untersuch dient der frühen Erfassung gesundheitlicher Störungen (z.B. Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens oder der allgemeinen Entwicklung wie Haltungsschäden) und auch der Über-prüfung des Impfstatus. Die Eltern erhalten die notwendigen Unterlagen anfangs Jahr direkt von der Kindergarten-/Grundstufenlehrperson und werden gebeten, den Untersuch bis zu den Frühlingsferien durchführen zu lassen. Dabei steht den Eltern die Arztwahl frei. Das Kind kann entweder den Schul-arzt/die Schulärztin oder den Hausarzt/die Hausärztin aufsuchen. Für die Rückerstattung der anfallenden Kosten können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Bei den Untersuchungen werden auch die Grösse und das Gewicht erfasst, sowie das Seh- und Hörvermögen überprüft. Die Eltern werden über den Umfang und die Ergebnisse der Untersuchungen informiert. Während der 5. Klasse prüft der Schularzt den Impfpass Ihres Kindes und gibt Ihnen Empfehlungen zum Impfschutz. Die Impfungen er-folgen danach auf Veranlassung der Eltern durch einen frei gewählten Arzt.
Grund für ein schulisches Standortgespräch (SSG) ist der Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, die aktuelle Situation eines Schülers oder einer Schülerin zu besprechen und einzuschätzen oder eine be-reits angeordnete sonderpädagogischen Massnahme zu überprüfen. Die Klassenlehrperson lädt – auch auf Antrag der Eltern – zum schulischen Standortgespräch ein. Zusätzlich sind so wenige Personen wie möglich und so viele wie nötig einzuladen. SchülerInnen können teilnehmen, wenn dies sinnvoll er-scheint. Fachpersonen z.B. aus den Bereichen schulische Heilpädagogik, Therapie, Schulpsychologie nehmen teil, wenn dies nötig und sinnvoll ist. Bei konfliktträchtiger Ausgangslage ist mit Vorteil die Schulleitung zuziehen. Alle Beteiligten tragen zur Einschätzung der Situation bei und besprechen ge-meinsam Ziele und Massnahmen. Sie erhalten am Schluss ein Gesprächsprotokoll. Auf der Sekundar-stufe wird bei einem Stammklassenwechsel und im Anschluss an den Stellwerktest als Grundlage für die Berufswahl ein schulisches Standortgespräch durchgeführt.
Der SPBD ist ein Dienstleistungsangebot der Schule. Er ist eine öffentliche Abklärungs- und Beratungs-stelle, die den Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern, Behörden und SchülerInnen zur Verfügung steht. Die BeraterInnen des SPBD sind grundsätzlich dem Wohl des Kindes und der Volksschule verpflichtet. Dabei arbeiten sie eng mit allen Beteiligten zusammen und stehen für eine unabhängige fachliche Ab-klärung und Beratung ein.
Die SchulsozialarbeiterInnen sind an der Primar- wie auch an der Sekundarschule Hinwil tätig. Als ei-genständiger Fachbereich unterstützen sie die Arbeit der Lehrpersonen und bieten Beratung und Unter-stützung bei sozialen Problemen aller Art an. Sie sind eine niederschwellige Anlaufstelle für SchülerIn-nen, Gruppen und Klassen, für Eltern, für Lehrpersonen, Fachpersonen und Hauswarte. Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Sie sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen. Wir bitten die Eltern daher dringend, ihre Kinden nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren.
Eine Zahnarztuntersuchung pro Schuljahr ist für alle SchülerInnen (im Kindergarten- und Volksschulalter) obligatorisch. Die Vorsorgeuntersuchung wird von der Schule bezahlt. Ihr Kind erhält jeweils nach den Sommerferien einen Gutschein von seiner Lehrperson, der bis Ende Februar bei einem Zahnarzt/einer Zahnärztin Ihrer Wahl einzulösen ist. Die weitere Behandlung erfolgt auf Kosten der Eltern.
Der Schwimmunterricht ist gesetzlich vorgeschrieben und findet in der Primarstufe durch eine ausgebil-dete Schwimmlehrperson mit Unterstützung der Klassenlehrperson im Lehrschwimmbecken der Schule Breite oder im Schwimmbad Hinwil statt. Im Kindergarten und in der Grundstufe wird er ca. einmal mo-natlich, bis inkl. 4. Klasse einmal alle 2 Wochen und in der 5./6. Klasse blockweise oder einmal im Mo-nat durchgeführt. Die Klassenlehrperson trägt hierbei zusammen mit der Schwimmlehrperson die Ver-antwortung. Auch in der Sekundarstufe findet ein Schwimmunterricht statt.
Wie den Eltern, werden auch den SchülerInnen vom Volksschulgesetz gewisse Mitwirkungsrechte ein-geräumt. Sie sollen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden, die sie selber betreffen, und Verantwortung für ihr Handeln und Lernen übernehmen. Weiter definieren SchülerInnen gemeinsam mit den Erwachsenen Regeln für das Zusammenleben in der Klassen- und Schulgemeinschaft. Auf der Ebene des Klassenverbandes werden Probleme und Anliegen im Klas-senrat, eingebracht, diskutiert und nach Lösungen gesucht. Der Klassenrat entspricht dem Bedürfnis unserer SchülerInnen, sich der Klassengemeinschaft zugehörig und akzeptiert zu fühlen und konstruktiv mitzuwirken. Auf der Sekundarstufe hat der Schülerrat das Ziel, aktiv das Schulleben zu gestalten und die Schule aus Sicht der SchülerInnen zu verbessern. Die Mitglieder des Schülerrates organisieren sportliche und kulturelle Veranstaltungen, vertreten die Schülerschaft und sind Ansprechpartner zwi-schen Lehrer- und Schülerschaft. Der Schülerrat kann Anträge an die Schulkonferenz stellen (weitere Information auf www.schulehinwil.ch unter der Webseite der jeweiligen Schule).
Innerhalb des Dorfes wird kein Schülertransport angeboten. Alle Schul- und Kindergartenwege gelten als zumutbar. Nach Möglichkeit benutzen die SchülerInnen die öffentlichen Transportmittel. Die Stun-denpläne sind, soweit möglich und zumutbar, den Fahrplänen anzupassen. Die Schulbusse sichern in erster Linie überlange Schulwege (ab ca. 1.5 km). Kindergarten und Unterstufenkinder werden primär berücksichtigt. Ferner gewährleisten Schulbusse den Transport von und in den Aussenwachtenschulen für Kinder, deren Lektionen nicht im eigenen Schulhaus angeboten werden können und falls der Trans-port mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad nicht zumutbar ist. Für SchülerInnen der Sekundarstufe steht kein Schülertransport zur Verfügung. Dokument: 700-RE_Schlertransport_neueVersion.pdf (19.8 kB)
Mit dem neuen Volksschulgesetz sind die Schulen verpflichtet, Integrative Förderung (IF) und Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) anzubieten. Das sonderpädagogische Angebot der Schule Hinwil versteht sich als Ergänzung zum Unterricht in den Regelklassen. Die Schule sorgt zudem für die thera-peutische Versorgung in Form von Logopädie, Psychomotorik- und Psychotherapie und führt ein Bega-bungs-/Begabtenförderungsprogramm. Dokument: Konzept_PP_def.ppt (7878.6 kB)
Tagesstrukturen, die nach Bedarf genutzt werden können, ermöglichen den Eltern, Familie und Er-werbstätigkeit zu vereinbaren und verbessern die Bildungschancen der SchülerInnen. Die Arbeitswelt ist zunehmend auf Tagesstrukturen angewiesen und für Gemeinden bieten sie einen wesentlichen Standortvorteil. Mit dem neuen Volksschulgesetz werden die Schulgemeinden verpflichtet, schulergän-zende Betreuung anzubieten. Basierend auf einer Bedarfserhebung können die Schulen das Angebot mit Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten selber gestalten. Die Betreuung in den Tagesstrukturen ergänzt die Unterrichtszeiten der Kinder. Im Gegensatz zu den im Stundenplan enthaltenen Blockzeiten, sind die zusätzlichen Betreuungsangebote kostenpflichtig. Auch aus pädagogischen Überlegungen ist eine schulergänzende Betreuung nützlich. Den Kindern bietet sich ein stabiles und sicheres Umfeld, in welchem sie spielen und Freunde finden können. Sie lernen auch, sich in einer Gemeinschaft einzu-fügen. Die sinnvolle Ausgestaltung der Betreuung erlaubt den Kindern zusätzliche Lernerfahrungen zu machen. Die Schule Hinwil bietet gegenwärtig den Mittagstisch und verschiedene Module für die Nach-schulbetreuung an. Informationen (z.B. Konzept, Reglement und Anmeldeformular zu diesem umfas-senden und einfach zu nutzenden schulergänzendem Betreuungsangebot der Schule Hinwil sind auf www.schulehinwil.ch zu finden. In der Sekundarstufe können die SchülerInnen auch für den Mittagstisch angemeldet werden oder über Mittag im Schüleraufenthaltsraum der Schule Breite kochen und essen.
Auf der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstu-fe in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung/ Klassenlehrperson können die Eltern einen Antrag auf Umstufung einreichen. Umstufungsanträge der Klassen- oder Fachlehrperson (Englisch) basieren auf einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers und einem Elterngespräch, dessen Ergebnis schriftlich festgehalten wird.
Sie als Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch Ihres Kindes verantwortlich und haben jede Ab-senz vom Unterricht (auch von fakultativen Lektionen) bei den entsprechenden Lehrpersonen unter An-gabe der Gründe zu entschuldigen. Den SchülerInnen stehen pro Schuljahr zwei Jokertage zur Verfü-gung. Weitere voraussehbare Absenzen bis zu drei Tagen kann die Klassenlehrperson, ab vier Tagen die Schulleitung bewilligen. Wird ein Dispensationsgesuch anders begründet als in Volksschulverord-nung unter Artikel 29 vorgesehen oder soll die Dispensation länger als eine Woche dauern, entscheidet die Geschäftsleitung. (siehe dazu auch Reglement "Jokertage und Dispensationen von SchülerInnen vom Unterricht" auf www.schulehinwil.ch).
Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen einmal jährlich Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen.
Unfall: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versi-chert. Die Schule Hinwil schliesst für SchülerInnen keine Zusatzversicherung ab. Alle Schulunfälle müs-sen der privaten Krankenkasse bzw. Unfallversicherung gemeldet werde.
In den dritten Klassen der Sekundarstufe ermöglicht der Wahlfachunterricht den Schülerinnen und Schülern neben den Pflichtlektionen Fächer nach Neigungen und Interessen individuell zu wählen. Der Wahlfachunterricht soll auch der gezielten Vorbereitung auf den Einstieg ins Berufsleben oder den Besuch weiterführender Schulen dienen. Den Jugendlichen der B-Klassen bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Hinwiler Industrie- und Gewerbeverein die Möglichkeit, einen Teil des Unterrichts als Praktikum in einem Betrieb zu absolvieren. Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler der zweiten Klassen werden jeweils im Januar über das Wahlfachangebot informiert.
Erfolgt ein Wegzug aus Hinwil, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.
Das Wintersportlager wird während den Sportferien auf freiwilliger Basis von Mitarbeitenden der Schule Hinwil durchgeführt. Teilnehmen können SchülerInnen der 4.-6. Klasse sowie der Sekundarstufe. Die Anmeldeformulare werden nach den Herbstferien in den Klassen verteilt.
Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuches. Sie dokumentieren den Besuch der bewerteten Fächer und stellen einen Ausweis über die erbrachte Gesamtleistung dar. Dabei werden der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, die Begabungen und Neigungen und die Resultate aus relevanten Lernkontrollen berücksichtigt. Die Klassenlehrperson stellt zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. In der Kindergartenstufe und in der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt. Dafür werden mit Ihnen als Eltern Standortge-spräche geführt.
Die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Schulzeit und für das Wohl Ihres Kindes und der gesamten Klasse. Wir laden Sie deshalb ein, die Elternanlässe der Schule oder der Klassenlehrperson zu besuchen, an Besuchstagen und Schulhausfesten dabei zu sein oder sich an Projekten der Schule zu beteiligen (siehe auch Rubriken "Ansprechpersonen", "Informationen", "Elternmitwirkung" und "Elternrechte- und pflichten").
Pausen sind nicht nur "Auszeiten" beim Spielen oder Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Er-müdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Sai-sonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote, Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz enthalten und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe. Sie lie-fern nicht nur wertlose Energie, sondern greifen auch die Zähne an. |