Offenlegung der Interessenbindungen
Gemäss dem Gemeindegesetz § 42 Abs. 2, haben die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenzulegen. In der Schulgemeindeordnung der Schule Hinwil ist festgelegt, welche Interessenbindungen bekannt gemacht werden und sind in diesem Verzeichnis zusammengefasst. Die Angaben basieren auf einer Selbstdeklaration. Im Anschluss werden die Bezeichnungen detailliert aufgeführt.
Thomas Ludescher | Schulpräsident |
Berufliche Tätigkeit (1) | Betriebswirtschafter, lic.oec.publ. |
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2) | Präsident der Schulpflege Hinwil |
Organstellungen Organisationen privates Recht (3) | Jonal GmbH, Gesellschafter und Geschäftsführer Vizepräsident Vorstand Musikschule Zürcher Oberland (MZO) Vizepräsident Prüfungskommission Schweizerischer Verband technischer Kaderleute (ANAVANT) |
Parteimitgliedschaft (4) | parteilos |
Monika Lutz | Schulpflegemitglied |
Berufliche Tätigkeit (1) | Pflegefachfrau HF |
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2) | Mitglied der Schulpflege Hinwil |
Organstellungen Organisationen privates Recht (3) | keine |
Parteimitgliedschaft (4) | parteilos |
Felix Inderbitzin | Schulpflegemitglied |
Berufliche Tätigkeit (1) | Kundenbegleiter SBB |
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2) | Mitglied der Schulpflege Hinwil |
Organstellungen Organisationen privates Recht (3) | keine |
Parteimitgliedschaft (4) | SP |
Daniela Müggler | Schulpflegemitglied |
Berufliche Tätigkeit (1) | dipl. Pflegefachfrau HF mit NDS Notfallpflege |
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2) | Mitglied der Schulpflege Hinwil |
Organstellungen Organisationen privates Recht (3) | keine |
Parteimitgliedschaft (4) | FDP |
Riccardo Rizza | Leiter Bildung |
Berufliche Tätigkeit (1) | Leiter Bildung |
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2) | keine |
Organstellungen Organisationen privates Recht (3) | keine |
Parteimitgliedschaft (4) | parteilos |
Eva Soland | Leiterin Schulverwaltung |
Berufliche Tätigkeit (1) | Leiterin Schulverwaltung |
Mitgliedschaft Organe und Behörden (2) | keine |
Organstellungen Organisationen privates Recht (3) | keine |
Parteimitgliedschaft (4) | parteilos |
(1) Berufliche Tätigkeit:
Die haupt- und nebenberufliche Tätigkeiten.
(2) Mitgliedschaft in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes:
Mitgliedschaften in Kommissionen, Parlamenten, Delegiertenversammlungen, Aufsichtsgremiem von Gemeinden, interkommunalen Organisationen, insbesondere auch Zweckverbände und gemeinsamen Anstalten, Bezirk, Kanton und Bund.
(3) Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts:
Zum Beispiel Einsitz in Verwaltungsräten, Vorstand oder Geschäftsführer bei Vereinen, Stiftungen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw.
(4) Parteizugehörigkeit:
Mitgliedschaft in einer Politischen Partei und/oder Gruppierung/Vereinigung
FDP = Freisinnig-Demokratische Partei, SP = Sozialdemokratische Partei,
letzte Aktuallisierung 18.07.2024